Aufgrund mehrerer eingegangener Beschwerden sieht sich die Gemeindeverwaltung veranlasst, darauf hinzuweisen, dass es gemäß den geltenden Vorschriften nicht gestattet ist, Hunde auf freiem Gelände, insbesondere auf Wiesen und in den Wäldern, frei laufen zu lassen. Es besteht eine generelle Leinenpflicht.
Anlass für diesen Hinweis ist die Beobachtung, dass Hunde – auch aus dem direkten Umkreis von Siedlungen und Höfen – öfter Rehe sowie andere Haustiere gejagt oder verfolgt haben. Dieses Verhalten stellt eine erhebliche Störung der Tierwelt dar und kann zu gefährlichen Situationen für Personen, Kinder und andere Tiere führen.
Wir stellen daher klar, dass Hunde jederzeit so zu führen sind, dass keine Gefahr oder Belästigung für Dritte besteht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tierhalter bei Schäden an Wildtieren oder Unfällen mit Passanten persönlich haftbar gemacht werden. Bei weiteren Verstößen gegen die Sicherungspflicht wird die Gemeinde die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.
Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter eindringlich um Verständnis und um konsequente Einhaltung dieser Regelung zum Schutz unserer Natur und zur Sicherheit aller Anwohner.
Die Gemeindeverwaltung von Terenten