Tarife für die Müllentsorgung 2026

1) Grundgebühr: a) Wohnungen und gleichgestellte Räumlichkeiten: Grundgebühr pro Person: Euro 16,90.-...

Veröffentlichungsdatum:

29.07.2026

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

1) Grundgebühr:

a) Wohnungen und gleichgestellte Räumlichkeiten:

Grundgebühr pro Person: Euro 16,90.- (bis max. 5 Personen)

b) Gewerblich genutzte Flächen und Räume:

Tabelle Grundgebührtarife Müllentsorgung nach Art des Gewerbes

KategorieGrundgebühr €
Freiberufler, private und öffentliche Büros221,00.-
Ambulatorien, Ärzte207,00.-
Banken, Post Versicherungen221,00.-
Schulen, Kultur- und Bildungseinrichtungen221,00.-
Kindergärten290,00.-
Sonstige Dienstleistungseinrichtungen207,00.-
Bauhöfe277,00.-
Pfarrhäuser und Klöster221,00.-
Friedhöfe235,00.-
Bars, Restaurants, Schank- und Speisebetriebe i.a.:
von 0 m² bis 200 m²359,00.-
von 201 m² bis 500 m²719,00.-
von 501 m² bis 1000 m²1.078,00.-
über 1000 m²1.438,00.-
Pensionen, Hotels, Campings, Beherbergungsbetriebe i.a.:
von 0 m² bis 200 m²359,00.-
von 201 m² bis 500 m²719,00.-
von 501 m² bis 1000 m²1.078,00.-
über 1000 m²1.438,00.-
Privatzimmervermieter235,00.-
Handwerk - Holz207,00.-
Handwerk - Metall194,00.-
Handwerk - Bau194,00.-
Handwerk - Kunst und Dekor138,00.-
Handwerk - Transport138,00.-
Industrie - Bau263,00.-
Handel - Lebensmittel304,00.-
Handel - Bekleidung180,00.-
Handel - Gemischtwaren346,00.-
Handel - Haushaltswaren290,00.-
Handel - Auto- und KFZ-Zubehör235,00.-
Handel - Parfümerie, Friseur263,00.-
Handel - Tankstellen238,00.-


2) Mengenabhängige Gebühr:

Euro 0,075.- /Liter
   
Anmerkungen:
Die mengenabhängige Gebühr ist von allen Benutzern, Wohnungen und Betrieben, in gleicher Höhe geschuldet. Für Wohnungen und gleichgestellte Räumlichkeiten wird eine Mindestverrechnungsmenge von 180 Litern / pro Person (bis max. 5 Personen) angewandt.

 

3) TARES-Müllgebühr und TARES-Zuschlag

  • TARES-Müllgebühr: wird in der Autonomen Provinz Bozen nicht angewandt;
  • TARES-Zuschlag: Euro 0,00.- pro m²;


4) ARERA - Ausgleichskomponenten

Für das Jahr 2026 werden folgende von ARERA vorgeschriebenen sogenannten Ausgleichskomponenten in den Rechnungen der Abfallbewirtschaftungsgebühr angewandt:

  • Ausgleichskomponente zur Deckung der Kosten der Bewirtschaftung der zufällig gefischten Abfälle und der freiwillig eingesammelten Abfälle – Jahr 2026: Betrag wie von ARERA festgelegt;
  • Ausgleichskomponente zur Abdeckung der für außergewöhnliche Ereignisse/Naturkatastrophen anerkannten Ermäßigungen – Jahr 2026: Betrag wie von ARERA festgelegt;
  • Ausgleichskomponente zur Finanzierung des Sozialbonus für den Abfall – Jahr 2026: Betrag wie von ARERA festgelegt.

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2026, 16:03 Uhr

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