Verordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Diese Verordnung regelt das Recht auf rechtliches Gehör für Steuerzahler und das Institut der Einvernehmlichen Feststellung in der Gemeinde Terenten.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

17.12.2024

Beschreibung

Die Verordnung schützt die Rechte der Steuerzahler in Terenten gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sie beschreibt, wie Steuern einvernehmlich festgesetzt werden und wie Steuerzahler Einspruch einlegen können.
Es werden klare Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Steuerzahlern und der Gemeindeverwaltung festgelegt.

Datei

Kontakt

Steueramt

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 Terenten+39 0472 544212info@gemeinde.terenten.bz.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.12.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025, 11:07 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrbrief

Auch in der GemeindeApp Gem2Go Südtirol steht der Pfarrbrief zur Verfügung.

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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