Winterausrüstungspflicht für Kraftfahrzeuge auf den Gemeindestraßen

Bürgermeister erlässt Verordnung zur Winterausrüstungspflicht auf den Gemeindestraßen.

Veröffentlichungsdatum:

01.11.2023

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Mit Verordnung Nr. 9/2011 vom 24.10.2011 hat der Bürgermeister die verpflichtende Verwendung von Winterausrüstung für Kraftfahrzeuge längs der als Gemeindestraßen klassifizierten Straßen in der Gemeinde Terenten angeordnet.

Datei herunterladen: PDFDownload Verordnung Nr. 9/2011 (Winterausrüstung)

 

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Zuletzt aktualisiert: 23.11.2023, 15:25 Uhr