Kodex des Dritten Sektors: Vidmierung des Verzeichnisses der Freiwilligen

Die Körperschaften des Dritten Sektors können sich für die Vidmierung/ Stempelung des sog. Verzeichnisses...

Veröffentlichungsdatum:

23.02.2022

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1 Minute

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Holzstempel

Die Körperschaften des Dritten Sektors können sich für die Vidmierung/ Stempelung des sog. Verzeichnisses der Freiwilligen (vgl., insbesondere, Artt. 17 und 18 GvD Nr. 117/2017 und Art. 3 M.D. vom 06.10.2021) an die Gemeinde wenden, wo besagte Körperschaft ihren Sitz hat.

Erforderliche Unterlagen für die Vidimierung:

  1. Schriftlicher Antrag für die Vidimierung des Verzeichnisses der Freiwilligen (vgl. Anlage), unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter und etwaige Vollmacht für die Abgabe und darauffolgende Entgegennahme des Verzeichnisses
  2. Kopie eines gültigen Erkennungsausweises des Antragstellers und der eventuell bevollmächtigten Person
  3. Zu vidimierendes Verzeichnis der Freiwilligen, mit den vom Antragsteller fortlaufend nummerierten Seiten, die nicht ausgefüllt sein dürfen

Für alle zweckdienlichen Informationen zum Thema Register der Freiwilligen können sich die Körperschaften des Dritten Sektors direkt an das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol EO wenden (Rittner Straße 33, Bozen, Tel. +39 0471 980287, E-Mail: info@dze-csv.it).

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Quelle:https://www.gvcc.net/

Zuletzt aktualisiert: 12.02.2024, 11:50 Uhr

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