Einrichtung zonaler Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h

In Anbetracht der Notwendigkeit, den Verkehr auf Gemeindestraßen aus folgenden Gründen in bestimmten...

Veröffentlichungsdatum:

28.09.2021

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Tacho

In Anbetracht der Notwendigkeit, den Verkehr auf Gemeindestraßen aus folgenden Gründen in bestimmten Abschnitten zu regeln:

- Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger und die durchfahrenden Fahrzeuge

- beengter und unübersichtlicher Straßenabschnitt mit Ein- und Ausfahrten

sind ab sofort zonale Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h in den Abschnitten laut beiliegender Verordnung des Bürgermeisters eingerichtet.

Verordnung Nr. 5/2021

Kontakt

Meldeamt

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 Terenten+39 0472 546110info@gemeinde.terenten.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 12.02.2024, 11:50 Uhr

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