Allgemeine Informationen - Zuständigkeit der Gemeinde Terenten:
Die Gemeinde Terenten ist im Sinne der Totenpolizeiordnung (D.P.R. vom 10.09.1990, Nr. 285 in geltender Fassung) und der entsprechenden Bestimmungen über die öffentliche Gesundheit und Hygiene für den Friedhofsdienst zuständig.
Die Gemeinde Terenten und die Pfarrei zum Heiligen Georg Terenten haben mit einer eigenen Vereinbarung festgelegt, dass die Gemeinde Terenten die Führung und die Verwaltung des gesamten Friedhofes übernimmt.
Friedhofsordnung:
Friedhofsordnung Terenten
Friedhofsgebühren:
Friedhofsgebühren ab 01.01.2015
Friedhofskommission:
Friedhofskommission
Formulare:
Auflassung einer Grabstelle im Friedhof Terenten
Verstreuung der Asche von Verstorbenen:
Beschluss - Festlegung der Örtlichkeit für die Verstreuung der Asche
Bereitstellung Sargwaagen für Beerdigungen:
Sollte es gewünscht, bzw. notwendig sein, dass der Sargwagen am Beerdigungstag zum Trauerhaus transportiert werden muss, bitte mindestens 1 Tag vorher im Lizenzamt der Gemeinde Bescheid geben (vormittags von Montag bis Freitag). Wenn der Sargwagen nur ab dem Paternkreuz gebraucht wird, bitte wie bisher Unterpertinger Alois benachrichtigen.